04.07.2024, MEDIENMITTEILUNG

110 / Zug: Keine Nachtfahrbewilligung und ungenügende Kühltemperatur

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Verbraucherschutz hat die Zuger Polizei bei einer Kontrolle mehrere Fahrzeuge mit Kühlaufbauten gestoppt und genauer unter die Lupe genommen.

Die mehrstündige Kontrolle hat am Montagabend (1. Juli 2024) sowie in der Nacht auf Dienstag (2. Juli 2024) stattgefunden. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Verbraucherschutz wurden 15 Fahrzeuge kontrolliert, die mit Kühlaufbauten ausgerüstet waren. Dabei handelte es sich um Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge sowie Lieferwagen. Durch die Einsatzkräfte der Zuger Polizei wurden die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, der technische Zustand der Fahrzeuge, die Fahrfähigkeit der Lenkenden, das Nachtfahrverbot sowie die Ladungssicherung und durch die Mitarbeitenden des Amts für Verbrau-cherschutz die Einhaltung der Hygienevorschriften für Lebensmittel kontrolliert.

Dabei wurde festgestellt, dass ein Lastwagenfahrer nicht über eine Nachtfahrbewilligung verfügte. Zudem hatte ein 55-jähriger Chauffeur den Fahrtschreiber nicht korrekt bedient. Die beiden Männer werden zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verzeigt.

Weiter wurde durch die Mitarbeitenden des Amts für Verbraucherschutz bei einer Ladung eines Lieferwagens festgestellt, dass die mitgeführten Lebensmittel nicht mit der vorgeschriebenen Kühltem-peratur von 5°C transportiert wurden. Die Weiterungen dieses Falles werden direkt durch das Amt für Verbraucherschutz vorgenommen.

Kontrolle von Fahrzeugen mit Kühlaufbauten

Kontrolle von Fahrzeugen mit Kühlaufbauten