Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsgerichts infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsdauer 2025-2030; Vakanz Carmela Frey).

Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsgerichts - Vakanz Carmela Frey

Mit Beschluss vom 30. September 2025 hat der Regierungsrat Carmela Frey, Zug, Richterin am Kantonsgericht Zug, als Oberrichterin für gewählt erklärt (stille Wahl). Der Kantonsrat hat am 26. November 2025 die Gültigkeit der Ergänzungswahl von Carmela Frey festgestellt. Sie tritt ihr neues Amt per 1. November 2026 an. Infolgedessen wird während der Amtsperiode 2025-2030 per 1. November 2026 ein Sitz für ein Mitglied des Kantonsgerichts des Kantons Zug frei.

 

Die Wahlausschreibung kann nachstehend eingesehen werden.

 

Der Wahlanmeldeschluss ist am Montag, 20. April 2026, 17 Uhr. 

 

Das Wahlvorschlagsformular kann nachstehend herunter geladen werden. 

 

Ausschreibung für die Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsgerichts vom 14. Juni 2026

Wahlvorschlagsformular Ergänzungswahl des Kantonsgerichts

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