24.02.2026, Medienmitteilung
Externe Analyse im Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz: Bericht und Massnahmenplan liegen vor
Die Direktion des Innern hat heute die Ergebnisse der externen Betriebs- und Organisationsanalyse im Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz vorgestellt. Die Handlungsempfehlungen der PwC wurden priorisiert und in einen gestaffelten Massnahmenplan überführt. Erste Massnahmen sind bereits eingeleitet.
Der Bericht der PwC formuliert sowohl konkrete Umsetzungsempfehlungen als auch Empfehlungen zur vertieften Prüfung. Die Direktion des Innern hat diese nach Dringlichkeit und Umsetzbarkeit gewichtet, teilweise gebündelt und in einem Massnahmenplan zusammengeführt.
«Die Analyse schafft Klarheit. Wir wissen nun, wo wir ansetzen müssen, um das Amt nachhaltig zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen. Wir handeln strukturiert, priorisiert und transparent», sagt Landammann Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern.
Regierungsrat Hostettler hatte die externe Analyse in Auftrag gegeben, um für die Zukunft sicherzustellen, dass das Amt seine gesetzlichen Aufträge gesetzeskonform, effizient und zeitnah erfüllen und künftigen Herausforderungen wirkungsvoll begegnen kann (vgl. Medienmitteilung vom 17. Oktober 2025).
Umsetzung in Etappen hat bereits begonnen
Der Massnahmenplan sieht eine gestaffelte Umsetzung vor. Höchste Priorität hat die Trennung von Amtsleitung und KESB-Präsidium. Diese beiden Funktionen werden derzeit noch in Personalunion ausgeübt, was unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr zielführend ist. Das Anforderungsprofil für die zukünftige Amtsleitung wurde bereits erarbeitet, die Stelle wird im März 2026 ausgeschrieben.
Weitere Massnahmen umfassen Prozessoptimierungen in diversen Bereichen, Anpassungen der Aufbauorganisation, die Entwicklung einer Personalstrategie und eines Konzepts für das Wissensmanagement, eine systematisierte Kommunikation mit Anspruchsgruppen sowie bauliche Verbesserungen der Büroräumlichkeiten.
Hohe Priorität hat zudem die Revision der rechtlichen Grundlagen. Diese stammen in ihrer heutigen Form aus dem Jahr 2018, als das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft trat. Auch die Personalunion von Amtsleitung und KESB-Präsidium wurde damals gesetzlich verankert. Entsprechend wird nun eine umfassende Überprüfung und Aktualisierung eingeleitet.
Transparenter Veränderungsprozess
Die Direktion des Innern wird die Umsetzung eng begleiten und steuern. Aufgrund der aktuellen Belastungssituation im Amt sind für die Transformation zusätzliche externe Ressourcen erforderlich. Entsprechende Offerten werden derzeit eingeholt. Der Massnahmenplan ist als dynamisches Instrument ausgestaltet und wird bei Bedarf angepasst.
Die Direktion des Innern wird intern und extern regelmässig über den Stand der Umsetzung informieren. Die nächste externe Kommunikation erfolgt Anfang Juli 2026 und dann wieder Ende Oktober 2026. Mitte 2027 ist eine Mitarbeitendenbefragung geplant; eine umfassende Wirksamkeitsprüfung der Massnahmen soll Ende 2028 erfolgen.
