Sie planen einen Anlass und wollen wissen, wie Sie vorgehen müssen? Folgend finden Sie wichtige Informationen und Erläuterungen zum Vorgehen bzw. zum Ablauf einer Anlassmeldung und/oder einem Bewilligungsgesuch.

Veranstaltungen

Häufig gestellte Fragen

Sie können selber schnell und einfach überprüfen, ob Sie uns Ihren Anlass melden müssen oder nicht. Öffnen Sie dazu das untenstehende Thema «Grobbeurteilung von Anlassrisiken» und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bewilligungspflichtig sind auch nautische Veranstaltungen.

Zum Ausfüllen des Formulars müssen Sie je nach Anlassgrösse und Anlassumfang Verkehrs-​ und Sicherheits-​Konzepte, Kartenausschnitte, Versicherungsausweise sowie Bewilligungen zur Nutzung von Gemeinde-​, Privat-​ und Kooperationsstrassen bereithalten.

  1. Anlassmeldung und/oder Bewilligungsgesuch online erfassen.
  2. Formular «Meldung eines Anlasses und/oder Bewilligungsgesuch an die Polizei» ausdrucken, unterschreiben und mit den benötigten Beilagen an die Zuger Polizei, Fachstelle Bewilligungen, senden.
  3. Gesuche für eine Veranstaltung in der Stadtgemeinde Zug sind bei der Abteilung Sicherheit und Verkehr einzureichen.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Antragsformular.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Antragsformular.

Bitte beachten Sie, dass der Regierungsrat des Kantons Zug ein Verbot für die Einwasserung von Wanderbooten (Boote ohne ZG-Kontrollschild) in den Zuger- und Ägerisee erlassen hat. Dies, um die Zuger Gewässer vor diversen gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Veranstaltungen auf dem Wasser oder am Ufer, welche direkt oder durch Besucher die Schifffahrt, die Fischerei oder den Naturschutz beeinträchtigen können;
  • Anlässe, die zu einer Ansammlung von mehr als zehn Schiffen oder zu Verkehrsbehinderungen führen können;
  • Veranstaltungen, die öffentlich ausgeschrieben werden; - Wettfahrten bzw. Durchführung von Meisterschaften (Segelregatten o.ä.);
  • Veranstaltungen / Seeüberquerungen von mehr als zehn Schwimmenden / Teilnehmenden;
  • Flossfahrten oder Wettfahrten mit anderen Schwimmkörpern als Schiffen (ab zehn Schwimmkörpern / Teilnehmenden);
  • Verankerung von Flossen, Plattformen, Objekten usw.;
  •  Abbrennen von Feuerwerk auf Gewässern;
  • Wasserung von Fluggeräten.

  • Kartenausschnitt mit eingezeichneter Strecke, Start und Ziel oder Bereich;
  • Sicherheits- und Rettungsdispositiv, das über die zu treffenden Sicherheitsmassnahmen der Veranstaltung Auskunft gibt (Rettungsboote, Rettungswesen, Begleitboote, Orientierung Notfallarzt usw.);
  • Versicherungsnachweis, der belegt, dass der Veranstalter gegen Haftungsansprüche bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken versichert ist;
  • Bei Flossfahrten: Floss-Konstruktionen über 2.50 m Länge sind spätestens einen Monat vor der Veranstaltung dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zug zu melden und von der dortigen Schifffahrtskontrolle prüfen zu lassen.

Eine Übersicht über die Anlässe im Kanton Zug finden Sie hier oder im Veranstaltungskalender von Zug Tourismus. 

Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-​Organisationsgesetz - PolOrgG - BGS 512.2) vom 30. November 2006 (§ 20) ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung eines Anlasses (Bereich Sicherheit).

Die weiteren gesetzlichen Grundlagen sind folgend aufgeführt:

Grobbeurteilung von Anlassrisiken

Sie können selber schnell und einfach überprüfen, ob Sie uns Ihren Anlass melden müssen oder nicht. Beantworten Sie dazu die unten stehenden Fragen. Sollten Sie eine Frage mit 'Ja' oder 'weiss nicht' beantworten, ist Ihr Anlass melde-​ und/oder bewilligungspflichtig. 

  • Müssen für eine sichere Anlassdurchführung Strassen für den öffentlichen oder privaten Verkehr gesperrt werden?
  • Sind Verkehrsumleitungen erforderlich?
  • Sind andere temporäre Verkehrsanordnungen notwendig?
  • Werden mehr Fahrzeuge erwartet als ordentliche Parkplätze verfügbar sind?
  • Wird beim Anlass derart Alkohol konsumiert, dass mit Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu rechnen ist?
  • Hat die Besucherzahl oder die Zusammensetzung dieser ein Risiko-​ oder Konfliktpotenzial zur Folge?
  • Bestehen Hinweise oder ist es wahrscheinlich, dass der Anlass gestört werden könnte oder es zu Angriffen auf Personen oder zu Sachbeschädigungen kommen könnte?
  • Gab es beim letzten Anlass oder bei ähnlichen Veranstaltungen Probleme, die einen polizeilichen Einsatz zur Folge hatten?
  • Handelt es sich um eine motor-​ oder radsportliche Veranstaltung?
  • Ist für die Veranstaltung die Benützung von Gewässern notwendig?

Kontakt

Fachstelle Bewilligungen

Anschrift
Fachstelle Bewilligungen
An der Aa 4
6300 Zug
Telefonnummer
+41 41 595 44 23